Allgemeine Geschäftsbedingungen für dienstleistungen
Artikel 1: Anwendung und Allgemeine Bestimmungen1. Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen gelten für sämtliche Angebote von, sämtliche Aufträge an und sämtliche Vereinbarungen mit Kab Accountants & Belastingadviseurs, nachstehend zu bezeichnen als Kab, zur berufsmäßiger Ausführung von Tätigkeiten und Dienstleistungen. 2. Innerhalb Kab sind verschiedene Fachgebiete auf verschiedenen Ebenen nebeneinander tätig, nämlich: - Wirtschaftsprüfer; - Mitglieder der Berufsorganisation: Federatie Belastingadviseurs - Wirtschaftsprüfer-Verwaltungsberater - Steuerberater - Zivilrechtliche Berater 3. Zu den Tätigkeiten, wie gemeint in Abs.1 dieses Artikels, gehören mindestens, aber nicht ausschließlich, die Einrichtung und/oder Führung und/oder Kontrolle der Bücher, die Erstellung und/oder Kontrolle des Jahresabschlusses, die Analyse und/oder Auslegung von Daten aus den Büchern, die Ausführung steuerlicher Tätigkeiten soweit sich diese aus vorstehend erwähnten Tätigkeiten ergeben oder hiermit im Zusammenhang stehen und Beratung im steuerlichen, zivilrechtlichen Bereich und im Bereich der Unternehmensführung und Buchführung im weitesten Sinne des Wortes, solches auf der Ebene der einzelnen innerhalb von Kab tätigen Fachgebieten. 4. Auf Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen, kann der Auftraggeber sich nur berufen, wenn diesbezügliche Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich von Kab akzeptiert wurden. 5. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind bei mit Kab geschlossenen Vereinbarungen nur gültig, wenn diese nicht gegen die vorliegenden Bestimmungen verstoßen. Bei Zweifel einer solchen Gegensätzlichkeit, überwiegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kab. 6. Wenn auf die Geschäftsbeziehung zwischen den Auftraggeber einerseits und Kab andererseits, vorliegende Bedingungen Anwendung finden, wird davon ausgegangen, dass die Gültigkeit dieser Bedingungen stillschweigend von dem Auftraggeber akzeptiert wurde auch in Bezug auf sämtliche hierauf folgende Aufträge/mit dem Auftraggeber geschlossene Verträgen/geleistete Dienste, es sei denn die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurde dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Artikel 2: Angebote, Zustandekommen und Inhalt der Aufträge1. Sämtliche Angebote von Kab sind gänzlich unverbindlich. 2. Aufträge und Änderungen in den Angeboten, können mündlich als auch schriftlich durch den Auftraggeber erteilt werden. Ein an Kab gewährter Auftrag, oder Änderung eines Auftrages wird erst verbindlich, nachdem Kab diese(n) ausdrücklich angenommen hat, wobei ausdrücklich zu erwähnen ist, dass sämtliche Aufträge, unter Zurückstellung des Artikels 7:404 BW, ausschließlich von der Gesellschaft (Maatschap) Kab angenommen und ausgeführt werden. 3. Sollte der Inhalt und der Umfang des an Kab erteilten und von Kab angenommenen Auftrags zwischen den Parteien nicht ausdrücklich festgelegt sein, wird der Inhalt und der Umfang der zu dem Auftrag gehörenden Tätigkeiten einerseits durch die Tätigkeiten bestimmt, welche in der Regel von Kab dazu gerechnet werden und andererseits die Tätigkeiten, welche im breiten Kreis innerhalb der Berufsgruppe der ausführenden Fachgebieten innerhalb Kab dazu gerechnet werden. 4. Sofern zwischen dem Auftraggeber und Kab nicht ausdrücklich vereinbart ist, welche der innerhalb Kab tätigen Fachgebiete die vereinbarten Tätigkeiten / die zu erbringen Dienstleistungen ausführen werden, hat Kab das Recht diesbezügliche Tätigkeiten durch das innerhalb von Kab tätige Fachgebiet ausüben zu lassen, welches unter Berücksichtigung der Art und des Inhalts der auszuführen Tätigkeiten, am meisten in Betracht kommt. 5. Auch wenn der Inhalt und der Umfang des Auftrages zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde, behält Kab sich das Recht vor mehr Tätigkeiten als ausdrücklich zu diesem Auftrag gehörend auszuführen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, sollten diese Tätigkeiten im Interesse des Auftraggebers und/oder für eine fachgerechte Erledingung des Auftrags erforderlich sein. Der Auftraggeber wird so schnell wie möglich über die Ausführung dieser zusätzlichen Tätigkeiten informiert. 6. Kab ist gehalten den ihr gewährten Auftrag sorgfältig auszuführen, so wie es einem guten Wirtschaftsprüfer-Verwaltungsberater / Wirtschaftsprüfer / (Mitglied des Berufsverbandes der) Steuerberater oder zivilrechtlichen Beraters geziemt. 7. Kab bestimmt die Art wie ihrer Meinung nach der Auftrag zu bearbeiten ist. Auf Wunsch des Auftraggebers wird Kab den Auftraggeber vorher darüber informieren, wie die Ausführung des Auftrags gestaltet wird, sofern dies nicht gegen die Art des Auftrags verstößt. 8. Kab ist berechtigt den Auftrag oder Teile dessen an Dritte zu vergeben/von Dritten ausführen zu lassen, welche nicht bei ihr angestellt sind, sofern dies nach dem Urteil von Kab für eine gute oder wirksame Ausführung des Auftrags erforderlich ist. Artikel 3: Daten Auftraggeber1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Unterlagen, die Kab für eine nach ihrem Urteil adäquaten Ausführung des erteilten Auftrags benötigt, in der von Kab gewünschten Form, in den Besitz von Kab gelangen. 2. Kab hat das Recht die Ausführung des Auftrags bis zu dem Zeitpunkt aufzuschieben, in dem der Auftraggeber der im vorstehenden Absatz erwähnten Verpflichtung Folge geleistet hat. 3. Kab ist verpflichtet, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Verpflichtungen bezüglich einer Veröffentlichung bestimmter Daten, gegenüber Dritten, welche an der Ausführung des Auftrags nicht teilnehmen über sämtliche Informationen, welche ihr von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden und über die aus der Verarbeitung dieser Informationen errungen Ergebnisse, Geheimhaltung zu wahren, einiges sofern vertraulicher Art. 4. Kab ist nicht berechtigt die Informationen, welche der Auftraggeber ihr zur Verfügung stellt, für andere Zwecke zu verwenden, als wofür sie erhalten wurden, unter der Bedingung, dass Kab wohl berechtigt ist die nach Verarbeitung erlangten zahlenmäßigen Ergebnisse für statistische und/oder vergleichende Zwecke zu verwenden, unter der Bedingung, dass aus den Ergebnissen der einzelne Auftraggeber nicht hergeleitet werden kann. 5. Kab ist gehalten sämtliche von dem Auftraggeber ihr zur Verfügung gestellten Daten/Materialien sorgfältig an sich zu nehmen und aufzuheben, solches solange Kab diese Daten und/oder Materialen für eine ordentliche Ausführung des ihr erteilten Auftrags benötigt. Der Auftraggeber ist gehalten die zur Verfügung gestellten Daten/Unterlagen bei Kab abzuholen, sobald der Auftrag oder Teile dessen wozu die zur Verfügung gestellten Daten/Unterlagen von Kab benötigt wurden, fertig und abgearbeitet sind. 6. Das Risiko bezüglich Beschädigung oder ein verloren gehen von den bei Kab oder Dritten aufbewahrten Daten/Unterlagen, ist ausdrücklich für den Auftraggeber, genauso wie Versendung der Daten/Unterlagen für Risiko des Auftraggebers ist, ungeachtet dessen ob die Versendung im Namen des Auftraggebers, Dritten oder Kab stattfindet. 7. Der Auftraggeber schützt Kab gegen sämtliche Ansprüche Dritter, welche im Zusammenhang stehen mit eventuellen Beschädigung oder verloren gehen der in vorstehenden Absätzen gemeinten Unterlagen/Informationen. Artikel 4: Industrielles und geistiges Eigentum / Urheberrechte1. Sämtliche Rechte industrieller oder geistiger Natur in Bezug auf von Kab stammenden oder von ihr benutzten Computerprogramme, Systementwürfe, Arbeitsmethoden, Ratschläge, Konzeptverträge, usw. sind, werden und bleiben sowohl während als auch nach der Ausführung des Auftrags ausdrücklich und ausschließlich Eigentum von Kab, einiges ungeachtet der Beteiligung an der Entstehung der Computerprogramme, Systementwürfe, Arbeitsmethoden, Ratschläge, usw. des Auftraggebers selbst oder von eingesetzten Dritten. 2. Die Ausübung dieser Rechte, eine Veröffentlichung oder Übertragung der Daten mit einbegriffen, ist sowohl während als auch nach der Ausführung des Auftrags ausdrücklich und exklusiv Kab vorbehalten. Artikel 5: Zeitpunkt/Frist der Auftragsausführung1. Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich ein Zeitpunkt/eine Frist vereinbart wurde wann/innerhalb welcher der Auftrag auszuführen ist, sowie wenn sich aus dem Auftrag selbst diesbezüglicher Zeitpunkt/diesbezügliche Frist nicht ausdrücklich ergibt, ist Kab berechtigt über den Zeitpunkt wann der Auftrag ausgeführt wird, selbst zu entscheiden. 2. Die von Kab genannten Fristen innerhalb welcher/Zeitpunkte an denen sie die erteilten Aufträge erledigt/fertig haben wird, gelten ausschließlich als Prognosen und sind vollkommen unverbindlich, es sei denn es wurde schriftlich ausdrücklich anders vereinbart. 3. Sofern es durch die Wahl von Kab in Bezug auf den Zeitpunkt an dem sie den von dem Auftraggeber erteilten Auftrag ausführt, erforderlich wird, dass kraft gesetzlicher Vorschrift oder von Staats wegen vorgeschrieben der Staat/halbstaatliche Instanzen darüber informiert werden, oder dort Aufschub für die Befriedigung der Verpflichtung beantragt wird, dann wird angenommen, dass das Informieren/Aufschub beantragen ein Teil des Auftrag ist und wird Kab hierfür Sorge tragen, die Fälle ausgenommen, in denen ausdrücklich anders vereinbart ist. Artikel 6: Geltendmachung des Betrags, Honorar und Kosten1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien ein bestimmter Festpreis für einen bestimmten Auftrag vereinbart wurde, wird das von Kab dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen Honorar durch den Zeitaufwand bestimmt, welchen die Mitarbeiter von Kab für die Ausführung des betreffenden Auftrags benötigt haben, zu multiplizieren mit dem von Kab angewandten Stundentarif für ihre einzelnen ausführenden Mitarbeiter. Die Stundentarife ihrer Mitarbeiter werden von Kab einseitig bestimmt und Kab ist berechtigt Änderungen weiterzuberechnen, ohne nähere Benachrichtigung an dem Auftraggeber, es sei denn eine solche Benachrichtigung wurde ausdrücklich von dem Auftraggeber bedungen. 2. Sämtliche Reisestunden, welche Mitarbeiter von Kab zugunsten des Auftraggebers aufwenden, werden vollständig weiterberechnet. 3. Alle Kosten und Vorschüsse, welche für Kab entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Diese Kosten setzen sich u.a. zusammen aus den Kosten der Materialien die verarbeitet werden, Mieten, Rechnungen von eingesetzten Dritten, Transportkosten, usw. Erhöhungen der Materialkosten, Mieten, Rechnungen von eingesetzten Dritten, Transportkosten, usw. werden an den Auftraggeber weitergegeben. 4. Kab verpflichtet sich die Menge der von ihrer Mitarbeiter an einen Auftrag aufgewendeten Stunden, präzise pro Zeiteinheit zu Verwalten, sowie die Art und die Menge der Vorschüsse. Im Falle eines Streitfalls bezüglich der Höhe einer Abrechnung zwischen den Auftraggeber und Kab, gilt die Stundenverwaltung, sowie die Vorschussverwaltung von Kab als vollständiger Beweis. 5. Kab ist berechtigt, sofern nicht anders vereinbart oder sich aus dem Auftrag anders gibt, dem Auftraggeber die erbrachten Tätigkeiten und Vorschüsse periodisch in Rechnung zu stellen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Rechnung spezifiziert werden. 6. Sofern Kab dies verlangen sollte, ist der Auftraggeber verpflichtet die von Kab in Rechnung gestellten Vorschüsse zu zahlen, für die noch für den Auftraggeber zu erbringen Leistungen oder dergleichen ist der Auftraggeber verpflichtet auf erstes Anfordern von Kab Sicherheiten zu für die Zahlung seiner Zahlungsverpflichtungen stellen. Artikel 7: Zahlung und Rügen1. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind die von Kab an den Auftraggeber gesendete Rechnungen innerhalb von 21 Tagen nach Ausstellungsdatum zu bezahlen. 2. Sofern der Auftraggeber den Betrag der Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, oder der unter Punkt 1 dieses Artikels erwähnten Frist bezahlt hat, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug, ohne dass dafür eine Inverzugsetzung erforderlich ist. 3. Sofern der Auftraggeber sich mit der Zahlung der Verpflichtungen gegenüber Kab in Verzug befindet, ungeachtet dessen ob sich dies aus einer Vorschussrechnung oder Rechnung ergibt und auch in Verzug bleibt mit der Leistung der Sicherheit, ist Kab ohne nähere Mitteilung berechtigt die Erledigung des Auftrags, oder die weitere Ausführung des Auftrags, sowie andere Aufträge für die Zeit zu Stunden, in welcher die Rechnungen, Vorschussrechnungen oder Sicherheiten nicht gezahlt/geleistet sind. 9. Die Partei die unberechtigterweise, oder ohne eine vorgeschriebene oder näher vereinbarte Kündigungsfrist in Betracht zu nehmen kündigt, haftet für den von der anderen Partei erlittenen Schaden. 10. Dieser Artikel lässt die Rechte von Kab zu einer Annullierung eines erteilten und angenommenen Auftrages, sowie das Recht ihre Tätigkeiten aufzuschieben, so wie Kab auf einer anderen Stelle in diesen Allgemeinen Bedingungen gewährt, unberührt. Artikel 9: Höhere Gewalt / Haftungsbeschränkung1. Unvorhergesehene Umstände, jeglicher Art, so wie: - Mobilisation, Krieg und Kriegsgefahr - Kontigentierungs- oder sonstige Staatsmaßnahmen - Arbeitsstreik - Stockung des Transports - Brand - Nichterfüllung, nicht rechtzeitige oder nicht ordentliche Erfüllung der Verpflichtungen, gegenüber Kab durch Dritte, von welchen Kab für die Ausführung des Auftrags abhängig ist, wegen jegliches Grundes; wodurch Kab den Auftrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ohne, ihrer Meinung nach, belastenden Mehraufwand und/oder Kosten ausführen kann, gelten für Kab als Höhere Gewalt. Im Falle einer Höheren Gewalt, hat Kab das Recht die Vereinbarung mit dem Auftraggeber ganz oder teilweise zu stornieren oder zu kündigen, solches mittels einer einfachen Mitteilung an den Auftraggeber, ohne dass eine richterliche Intervention erforderlich ist und ohne dass Kab bezüglich des durch den Auftraggeber wegen der Stornierung/Kündigung erlittenen Schadens zu irgendeiner Erstattung verpflichtet ist. 2. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der von dem Auftraggeber an Kab erteilten Informationen und Kab übernimmt keine Haftung, nicht gegenüber den Auftraggeber oder gegenüber Dritte in Bezug auf welche der Auftraggeber Gebrauch macht von den durch Kab ausgeführten Tätigkeiten / Dienstleistungen, soweit da Informationen/Materialien verwendet wurden, welche vom Auftraggeber stammten und der Schaden sich aus der Verarbeitung inkorrekter oder unvollständiger Daten ergibt. 3. Für sämtlichen unmittelbaren Schaden des Auftraggebers, in irgendeiner Weise in Zusammenhang stehend mit, oder verursacht durch eine Nicht-, nicht rechtzeitige oder nicht ordentliche Ausführung des Auftrags, beschränkt sich die Haftung von Kab auf den maximalen Betrag, welcher in diesbezüglichem Falle kraft der von Kab geschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gezahlt wird, erweitert um den Betrag des Selbstbehaltes, welches laut der Versicherungspolicebedingungen nicht zu Lasten des Versicherungsgebers ist. 4. Die verfügbare Deckung der Versicherung, wie gemeint in Artikel 3 dieses Artikels ist in groben Zügen zumindest gleichwertig zu dem, was bei mit Kab vergleichbaren Unternehmen gehandhabt wird. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers wird Kab den Auftraggeber über die maximale Deckung der zu dem Zeitpunkt geltenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung informieren. 5. Für sämtlichen indirekten Schaden, hierunter Stagnation des geregelten Geschäftsablaufs im Unternehmen des Auftraggebers mit einbegriffen, in irgendeiner Weise im Zusammenhang stehend mit, oder verursacht durch einen Fehler in der Ausführung der Tätigkeiten durch Kab, ausgenommen Absicht und grobe Schuld, haftet Kab zu keinem Zeitpunkt. 6. Kab hat das Recht zu jeder Zeit den Schaden des Auftraggebers rückgängig zu machen. 7. Kab haftet nicht für Beschädigungen oder verloren gehen von Unterlagen während des Transports oder während der postalischen Versendung, ungeachtet dessen ob der Transport oder das Versenden durch oder im Namen des Auftraggebers, Kab oder Dritte stattfindet. 8. Der Auftraggeber schützt Kab gegen sämtliche Ansprüche Dritter, welche mittelbar oder unmittelbar, indirekt oder direkt mit der Durchführung der Vereinbarung im Zusammenhang stehen. Artikel 10: Zurückbehaltungsrecht, Differenzen und anwendbares Recht1. Kab ist berechtigt die Rückgabe von Unterlagen, welche sie für den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Ausführung seines Auftrags innehat, aufzuschieben bis ihre Forderungen in Bezug auf einen Auftrag befriedigt wurden. 2. In Bezug auf sämtliche Uneinigkeiten die im Zusammenhang stehen mit Angeboten, Aufträgen und Vereinbarungen auf welche diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung finden, sofern der Gegenstand der Differenz nicht unter der Kompetenz des Kantonrechter fällt, ist der Richter in dem Ort befugt, in dem sich der Sitz des betroffenen Büros von Kab befindet. 3. Auf alle zwischen Kab und dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen und sonstigen Rechtsverhältnisse, findet das niederländische Recht Anwendung. DIESE ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN WURDEN AM 26 SEPTEMBER 2001 BEI DER KAMER VAN KOOPHANDEL EN FABRIEKEN VOOR CENTRAAL GELDERLAND IN ARNHEM HINTERLEGT. |